Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung i.V. mit § 41 der Geschäftsordnung von Landrat Franz Meyer getroffene dringliche Anordnung zur Kenntnis:

 

Die überplanmäßigen Ausgaben beim Produktkonto 122701.527140 i. H. v. 60.000 € werden genehmigt.

Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen sind die Mehrerträge beim Produktkonto 122701.431118 (Überlassenes Kostenaufkommen, Veterinärwesen) in gleicher Höhe heranzuziehen.