Beschluss:
1.
Der
Kreisausschuss nimmt die gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung i.V. mit §
41 der Geschäftsordnung von Landrat Franz Meyer getroffene dringliche Anordnung
zur Kenntnis:
Dringliche Anordnung:
Der
Landkreis Passau stellt die Mittel für den Erwerb von Grundstücken in Höhe von
5.400 € zur Verfügung. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Ausgaben auf dem
Produktkonto 554230 091100 (Bundesprojekt Flussperlmuschel-ArKoNaVera,
Ausgaben für Investitionen) wird dieser Betrag aus dem Produktkonto 554110
021190 (Naturschutz, Erwerb unbebauter Grundstücke) entsprechend
bereitgestellt.
Passau, den 20.08.2018
Franz Meyer
Landrat
2.
Der
Kreisausschuss genehmigt weitere überplanmäßige Mittel für Auszahlungen im
Rahmen des Projekts ArKoNaVera i. H. v. 23.300 €. Die
Deckung erfolgt aus Minderauszahlungen beim Produktkonto 554110.021190
„Allgemeiner Grunderwerb“ beim Sachgebiet Naturschutz.