Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

1.         Der Kreisausschuss nimmt die gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung i.V. mit § 41 der Geschäftsordnung von Landrat Franz Meyer getroffene dringliche Anordnung zur Kenntnis:

 

 

         Dringliche Anordnung:

 

         Der Landkreis Passau stellt die Mittel für den Erwerb von Grundstücken in Höhe von 5.400 € zur Verfügung. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Ausgaben auf dem Produktkonto 554230 091100 (Bundesprojekt Flussperlmuschel-ArKoNaVera, Ausgaben für Investitionen) wird dieser Betrag aus dem Produktkonto 554110 021190 (Naturschutz, Erwerb unbebauter Grundstücke) entsprechend bereitgestellt.

 

Passau, den 20.08.2018

 

Franz Meyer

Landrat

 

 

 

 

2.     Der Kreisausschuss genehmigt weitere überplanmäßige Mittel für Auszahlungen im Rahmen des Projekts ArKoNaVera i. H. v. 23.300 €. Die Deckung erfolgt aus Minderauszahlungen beim Produktkonto 554110.021190 „Allgemeiner Grunderwerb“ beim Sachgebiet Naturschutz.