Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 60, Nein: 0

Beschluss:

 

1. Der Kreistag beschließt den in der Sitzung vom 23.07.2018 vorgelegten Entwurf des öffentlichen Auftrags (Betrauungsakt) des Landkreises Passau gegenüber der Landkreis Passau Krankenhaus gGmbH. Der Betrauungsakt ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Dieser Betrauungsakt ersetzt den Betrauungsakt vom 28.07.2009 mit den durch Beschluss des Kreistags vom 19.10.2010 vorgenommenen Ergänzungen und Modifizierungen.

 

2.   Der Landrat als gesetzlicher Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird beauftragt, die Verbindlicherklärung des Betrauungsaktes gegenüber der Landkreis Passau Krankenhaus gGmbH im Wege einer gesellschaftsrechtlichen Weisung in einer Gesellschafterversammlung herbeizuführen.