Beschluss:
1. Der Kreistag beschließt
den in der Sitzung vom 23.07.2018 vorgelegten Entwurf des öffentlichen Auftrags
(Betrauungsakt) des Landkreises Passau gegenüber der Landkreis Passau
Krankenhaus gGmbH. Der Betrauungsakt ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Dieser Betrauungsakt ersetzt den
Betrauungsakt vom 28.07.2009 mit den durch Beschluss des Kreistags vom
19.10.2010 vorgenommenen Ergänzungen und Modifizierungen.
2. Der Landrat als gesetzlicher Vertreter in der
Gesellschafterversammlung wird beauftragt, die Verbindlicherklärung
des Betrauungsaktes gegenüber der Landkreis Passau Krankenhaus gGmbH im Wege
einer gesellschaftsrechtlichen Weisung in einer Gesellschafterversammlung
herbeizuführen.