Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag den in der Sitzung vom 11.07.2018 vorgelegten Entwurf des öffentlichen Auftrags (Betrauungsakt) des Landkreises Passau gegenüber der Landkreis Passau Krankenhaus gGmbH zu beschließen und den Landrat als gesetzlichen Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu beauftragen, die Verbindlicherklärung des Betrauungsaktes gegenüber der Landkreis Passau Krankenhaus gGmbH als gesellschaftsrechtliche Weisung in einer Gesellschafterversammlung herbeizuführen.

Dieser Betrauungsakt ersetzt den Betrauungsakt vom 28.07.2009 mit den durch Beschluss des Kreistags vom 19.10.2010 vorgenommenen Ergänzungen und Modifizierungen.