Beschluss:
Die bisher
beantragten Mittel für Fahrtkosten und Übungsleiter NEU werden wie beantragt
bewilligt, auch noch im Laufe des Jahres beantragte Fahrtkosten und
Übungsleiter nach Erstausbildung. Die Jugendpauschale wird am Jahresende aus
den dann noch vorhandenen Mitteln ausbezahlt, höchstens aber 2,-- je
Jugendlichen.