Sitzung: 26.02.2018 Kreistag
Beschluss: Abstimmungen
Beschluss:
Der Kreistag beschließt vorliegende Haushaltssatzung 2018 mit dem Ergebnishaushalt 2018 und dem Finanzhaushalt 2018 sowie dem beigefügten Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten.
H A U S H A L T S S A T Z U N G
des Landkreises Passau für das
Haushaltsjahr 2018
I.
Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt, er schließt
1. Im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 170.821.901 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 163.651.824
€
und dem Saldo (Jahresergebnis) von 7.170.077 €
2. Im Finanzhaushalt mit
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 166.794.681 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 156.474.509 €
und einem Saldo von 10.320.172 €
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 9.143.874 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von
19.650.870 €
und einem Saldo von - 10.506.996 €
c) aus der Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 2.738.800 €
und einem Saldo von - 2.738.800 €
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 2.925.624 €
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht
vorgesehen.
Der Saldo des Finanzhaushalts in Höhe von – 2.925.624 € wird durch vorhandene liquide Mittel ausgeglichen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 78.176.364 € (Umlagesoll) festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuer-kraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:
Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte
Steuerkraftzahlen vom 08.01.2018
der Grundsteuer A 1.995.475 €
der Grundsteuer B 16.937.580 €
der Gewerbesteuer 50.022.060 €
der Einkommensteuerbeteiligung 69.133.441 €
der Umsatzsteuerbeteiligung 6.618.162 €
80 % der Gemeindeschlüsselzuweisung 2017 39.237.667 €
______________
Summe der Bemessungsgrundlage 183.944.385 €
(3) Nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes wird der Umlagesatz für die Kreisumlage auf 42,5 v. H. festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Passau,
Landratsamt Passau
Meyer
Landrat
Für: 66 Gegen: 0
Kreishaushalt 2018;
hier: Finanzplanung 2017 -
2021
Beschluss:
Gemäß Art. 64 LKrO
i.V.m. § 9 KommHV-Doppik beschließt
der Kreistag für die Jahre 2017 – 2021
folgenden
Finanzplan
mit nachstehenden Abschlusszahlen:
Ergebnishaushalt
Haushaltsjahr
|
Erträge € |
Aufwendungen €
|
2017 |
174.134.078 |
168.286.894 |
2018 |
170.821.901 |
163.651.824 |
2019 |
166.792.893 |
162.411.373 |
2020 |
167.115.672 |
164.701.527 |
2021 |
170.978.577 |
165.293.628 |
Finanzhaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen €
|
2017 |
170.212.931 |
161.568.517 |
2018 |
166.794.681 |
156.474.509 |
2019 |
162.787.800 |
155.308.896 |
2020 |
162.837.354 |
157.731.704 |
2021 |
166.608.958 |
158.530.107 |
Investitionshaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen €
|
2017 |
6.423.777 |
17.852.330 |
2018 |
9.143.874 |
19.650.870 |
2019 |
9.744.818 |
20.520.000 |
2020 |
8.331.256 |
18.916.600 |
2021 |
5.432.000 |
13.107.100 |
Finanzierungstätigkeit
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen Kreditaufnahmen € |
Auszahlungen Tilgungen €
|
2017 |
2.000.000 |
2.627.300 |
2018 |
0 |
2.738.800 |
2019 |
2.000.000 |
2.689.900 |
2020 |
2.000.000 |
2.554.000 |
2021 |
2.000.000 |
2.372.000 |
Passau,
Landratsamt
Meyer
Landrat
Für: 66 Gegen: 0
Haushalt 2018
Vermerk:
Nach Art. 55 LKrO hat der Landkreis seine Haushaltswirtschaft so zu
planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist.
Sparsamer und wirtschaftlicher Führung der Haushaltswirtschaft kommt dabei
Vorrang zu.
Durch interne
Maßnahmen kann der Vollzug dieser Bestimmungen sichergestellt werden bzw. ist
die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze einschl. über- und außerplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen zu
überwachen (§ 26 KommHV-Doppik).
Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Passau ordnet deshalb für das Haushaltsjahr 2018 eine allgemeine
Buchungssperre für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.
Fallen über- und
außerplanmäßige Ausgaben an, sind diese vom zuständigen Landkreisgremium (s. §
21 der Dienstanweisung des Landkreises Passau über das Finanz- und Kassenwesen)
zu beschließen bzw. zu genehmigen.
Passau,
Landratsamt
Meyer
Landrat
Für: 66 Gegen: 0
Gegenseitige Deckungsfähigkeit von
Auszahlungen der Kreisstraßenverwaltung im Bereich des Investitionshaushalts und
der Auszahlungen für Beschaffungen aus dem Investitionshaushalt im Bereich der
Kreiseigenen Schulen
Um die Flexibilität
der Tiefbauverwaltung zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren die
Auszahlungen des Investitionshaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Damit entfiel die Vorlage zur Genehmigung
von einzelnen überplanmäßigen Ausgaben an das zuständige Kreisorgan.
Der Ausschuss für
Verkehr und Tourismus hat in seiner Sitzung am 16.01.2018 der erneuten
gegenseitigen Deckungsfähigkeit in diesem Bereich zugestimmt.
Es wird
vorgeschlagen, für den Bereich der
Kreiseigenen Schulen ebenfalls für die Auszahlungen (Beschaffungen) im
Investitionsbereich die gegenseitige
Deckungsfähigkeit der Produkt-Konten innerhalb des gleichen Produkts zu
erklären. Hier kommt es immer wieder zu entsprechenden Verschiebungen zwischen
Ausstattungsgegenständen, EDV-Hardware und EDV-Software. Da sich die
Mittelbereitstellungen aber in der Regel nur im unteren finanziellen Bereich
bewegen, soll die Deckungsfähigkeit im Bereich der Kreiseigenen Schulen auf
maximal 15.000 € (Anordnung Landrat) beschränkt bleiben. Darüber hinaus
erforderlich werdende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige
Kreisorgan zu genehmigen.
Die Überwachung der
insgesamt einzuhaltenden Ansätze obliegt der Kämmerei.
Beschluss:
Der Kreistag
ermächtigt die Kreisstraßenverwaltung, überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Investitionshaushalts
untereinander zu übertragen.
Ebenfalls
ermächtigt der Kreistag, dass im Bereich der Kreiseigenen Schulen die
Produkt-Konten für die entsprechenden Beschaffungen im Investitionsbereich bis
zu einer Höhe von 15.000 € gegenseitig deckungsfähig sind. Darüber hinaus
gehende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige Kreisorgan zu
genehmigen.
Die angesetzten
Gesamtkosten der Einzelmaßnahmen bzw. des jeweiligen Produkts dürfen nicht überschritten werden
(Überwachung durch Kämmerei).
Für: 66 Gegen: 0
a) Gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Aufwendungen der wirtschaftlichen Einheiten im Bereich
des Ergebnishaushalts
b) Zweckbindungsvermerk
für Aufwendungen der Staatl. Vereinspauschale (Prod-Kto.
362500.533142) durch Erträge Zuschüsse Staatl. Vereinspauschale (Prod-Kto. 362500.414100)
a) Den
wirtschaftlichen Einheiten sind zum Teil mehrere Budgets zugewiesen.
Bei Überschreitung
des Budgets bzw. des Deckungsringes entstehen
überplanmäßige
Aufwendungen.
Nach Art. 60 Abs.1 LkrO sind überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn
sie unabweislich sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach
§ 21 Nr. 3 der
Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen ist der Landrat ermächtigt,
bei überplanmäßigen Aufwendungen Deckungsmittel bis zu 15.000 € im Einzelfall
in Anspruch zu nehmen. Ab 15.000 € bis 75.000 € sind die Fachausschüsse oder
der Kreisausschuss und ab
75.000 € ist der
Kreistag zuständig.
Bisher waren in
früheren Jahren etwa 35 – 40 dringliche Anordnungen des Landrats oder
Beschlussvorlagen pro Jahr erforderlich. Diese Zahl entspricht noch immer den
Gegebenheiten.
Dieser nicht
unerhebliche Verwaltungsaufwand wird deutlich reduziert, wenn die Leiter/innen einer Wirtschaftlichen
Einheit ermächtigt werden, im Falle von Haushaltsüberschreitungen, für die
innerhalb der WE ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann, direkt die Bereitstellung
der Mittel bei der Kämmerei zu beantragen.
Diese bisher
angewandte Praxis hat sich bewährt.
b) Der Landkreis
Passau erhält jährlich einen Zuschuss zur Auszahlung an die Sportvereine als
„Staatl. Vereinspauschale“. Diese ist in Aufwand und Ertrag in gleicher Höhe
bei den im Betreff genannten Produktkonten eingeplant. Der tatsächlich
zugewiesene Betrag variiert jedoch.
Es wird vorgeschlagen, einen sogenannten Zweckbindungsvermerk zu verfügen,
damit im Falle eines höher zugewiesenen Betrages der zugewiesene Betrag – ohne
ein förmliches Bereitstellungsverfahren - an die Vereine zur Auszahlung kommen
kann.
Beschluss:
a) Der Kreistag überträgt den Wirtschaftlichen
Einheiten die Befugnis, für überplanmäßige Aufwendungen bis zu 75.000 € freie Haushaltsmittel aus den
eigenen Budgets bereitzustellen.
Die Anordnung der Bereitstellung erfolgt durch die Kämmerei.
b) Sofern beim Ertragskonto für die Staatl.
Vereinspauschale (Prod.-Konto 362500.414100)
Mehrerträge anfallen, können diese für Mehraufwendungen im Rahmen der
Auszahlungen der Staatl.
Vereinspauschale (Prod-Konto 362500.533142) in
gleicher Höhe herangezogen werden (Zweckbindung)
Für: 66 Gegen: 0