Beschluss:
Der Landkreis
Passau gewährt dem Caritasverband für Stadt und Landkreis Passau e.V.
vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Kreistag in Anlehnung an die
staatlichen Fördergrundsätze für die Angehörigenarbeit (Fachstelle für
pflegende Angehörige einschließlich Angebote zur Unterstützung im Alltag
(ehemals niedrigschwellige Betreuungsangebote) im südlichen und nördlichen
Landkreis für das Jahr 2018 einen Betrag
von max. 17.000 € (entsprechend des staatlichen Förderbetrages für eine
Vollzeitkraft in der Angehörigenarbeit im Rahmen des Bayerischen Netzwerk
Pflege) in Form eines Defizitausgleichs.
Der Förderbetrag
des Landkreises Passau darf nicht höher sein als der staatliche Förderbetrag
(Landesmittel) für die Angehörigenarbeit der Fachstelle für pflegende
Angehörige.
Die Förderung kann
seitens des Trägers nach Bedarf auf die Bereiche der Fachstelle für pflegende
Angehörige sowie die Angebote zur Unterstützung im Alltag aufgeteilt werden.
Die Förderung wird
nur gewährt, soweit vorrangige staatliche und sonstige Fördermittel sowie Zuschüsse der Pflegekassen in maximal zu
erreichender Höhe ausgeschöpft wurden.
Die bewilligten
Fördermittel des Landkreises Passau werden nach Vorlage des staatlichen
Förderbescheides des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ausgereicht.
Ein Antrag auf
Förderung für die kommenden Jahre ist abweichend von dem in den staatlichen
Förderrichtlinien festgelegten Termin bis spätestens 15.11. des laufenden
Jahres für das Folgejahr beim Landratsamt Passau einzureichen, um seitens der
Verwaltung entsprechende Haushaltsmittel einplanen zu können.