Beschluss:
1. § 2 Nr. 2 der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Passau und dem
Diakonischen Werk Passau vom 10.05.2007 wird wie folgt geändert:
„Die Sachkosten werden vom Landkreis Passau in tatsächlicher
Höhe bis zu einem Betrag in Höhe von 8.000,00 € jährlich übernommen. Darüber
hinausgehende Sachkosten werden vom Diakonischen Werk Passau getragen.“
2. Die Änderung tritt mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft.