Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

1.      § 2 Nr. 2 der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Passau und dem Diakonischen Werk Passau vom 10.05.2007 wird wie folgt geändert:

        

         „Die Sachkosten werden vom Landkreis Passau in tatsächlicher Höhe bis zu einem Betrag in Höhe von 8.000,00 € jährlich übernommen. Darüber hinausgehende Sachkosten werden vom Diakonischen Werk Passau getragen.“

 

2.      Die Änderung tritt mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft.