Beschluss:
Der Kreisausschuss
des Landkreises Passau nimmt den konsolidierten Jahresabschluss 2016 zur
Kenntnis.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Landkreises Passau wird beauftragt, den
konsolidierten Jahresabschluss 2016 zu prüfen (Art. 89 Abs.1 LKrO).