Beschluss:
A)
Der Landkreis Passau bezuschusst die Neubeschaffung des Mehrzweckbootes
für die Freiwillige Feuerwehr Windorf mit 15 % der
Anschaffungskosten (hierzu wurde ein Kostenansatz von 20.000 € im HH-Jahr 2018
bei Produkt-Konto 128110 531200 eingeplant).
Der Markt Windorf trägt die restlichen 15 %
der Anschaffungskosten.
Mit dem Markt Windorf wird folgende
Zuschussvereinbarung für den laufenden Betrieb und Unterhalt des
Mehrzweckbootes im Rahmen des Katastrophenschutzes abgeschlossen:
§ 1
1)
Der
Landkreis Passau gewährt dem Markt Windorf zum
Betrieb und Unterhalt des 2018 beschafften Mehrzweckbootes (einschl. der
entstandenen Versicherungsbeiträge) einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50 %
der nicht von Dritten gedeckten Unterhalts- und Betriebskosten (z.B.
Erstattungen für wirtschaftliche Leistungen, Schadensersatzleistungen, etc.),
bis zu einer Höhe von 800 €.
2)
Die
Auszahlung dieses Zuschusses an den Markt Windorf
erfolgt nur gegen Nachweis der angefallenen Betriebs- und Unterhaltskosten (einschl.
Versicherung), erstmals für das Jahr 2018 und wird jeweils für das
zurückliegende Jahr ausgezahlt.
3)
Der
Anspruch erlischt, wenn die vorzulegenden Nachweise über die angefallenen
Betriebs- und Unterhaltskosten nicht bis spätestens 31. Januar des Folgejahres
erbracht werden.
§ 2
Diese Vereinbarung gilt, solange das
Mehrzweckboot von der Feuerwehr Windorf im Rahmen der
Ölwehr auf der Donau eingesetzt wird.
B)
Der Landkreis Passau bezuschusst die Ersatzbeschaffung des
Mehrzweckbootes für die Freiwillige Feuerwehr Obernzell
mit 15 % der Anschaffungskosten (hierzu wurde eine Kostenansatz von 20.000 € im
HH-Jahr 2018 bei Produkt-Konto 128110 531200 eingeplant).
Der Markt Obernzell trägt die restlichen 15 %
der Anschaffungskosten.
Mit dem Markt Obernzell wird folgende
Zuschussvereinbarung für den laufenden Betrieb und Unterhalt des
Mehrzweckbootes im Rahmen des Katastrophenschutzes abgeschlossen:
§ 1
1)
Der
Landkreis Passau gewährt dem Markt Obernzell zum
Betrieb und Unterhalt des 2018 beschafften Mehrzweckbootes (einschl. der
entstandenen Versicherungsbeiträge) einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50 %
der nicht von Dritten gedeckten Unterhalts- und Betriebskosten (z.B.
Erstattungen für wirtschaftliche Leistungen, Schadensersatzleistungen, etc.), bis
zu einer Höhe von 800 €.
2)
Die
Auszahlung dieses Zuschusses an den Markt Obernzell
erfolgt nur gegen Nachweis der angefallenen Betriebs- und
Unterhaltskosten(einschl. Versicherung), erstmals für das Jahr 2018 und wird
jeweils für das zurückliegende Jahr ausgezahlt.
3)
Der
Anspruch erlischt, wenn die vorzulegenden Nachweise über die angefallenen
Betriebs- und Unterhaltskosten nicht bis spätestens 31. Januar des Folgejahres
erbracht werden.
§ 2
Diese Vereinbarung gilt, solange das
Mehrzweckboot von der Feuerwehr Obernzell im Rahmen
der Ölwehr auf der Donau eingesetzt wird.