Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die im
Sachverhalt zum Beschlussvorschlag unter 1. bis 4. aufgeführten Zuschüsse für
laufende Zwecke an Wohlfahrtsverbände.
2. Dieser Beschluss stellt eine Empfehlung für
den Kreistag für die abschließenden Haushaltsberatungen dar. Die Zuschüsse
können erst dann zur Auszahlung gelangen, wenn sie der Kreistag des Landkreises
Passau im Rahmen des Gesamthaushaltes 2018 beschlossen hat.