Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt die gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung i.V. mit § 41 der Geschäftsordnung von Landrat Franz Meyer getroffene dringliche Anordnung zur Kenntnis:

 

 

Dringliche Anordnung:

 

Die überplanmäßigen Ausgaben beim Produktkonto 122701.527140 i. H. v. 191.000 € werden genehmigt.

Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen sind die Mehrerträge beim Produktkonto 611122215.413901 (Überlassenes Kostenaufkommen, Veterinärwesen) in Höhe von 13.000 € sowie Minderaufwendungen beim Produktkonto 363420.533120 im Bereich Kreisjugendamt in Höhe von 178.000 € heranzuziehen.