Sitzung: 23.10.2017 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Kreistag nimmt die gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung i.V.
mit § 41 der Geschäftsordnung von Landrat Franz Meyer getroffene dringliche
Anordnung zur Kenntnis:
Dringliche Anordnung:
Die überplanmäßigen Ausgaben beim Produktkonto 122701.527140 i. H. v.
191.000 € werden genehmigt.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen sind die Mehrerträge
beim Produktkonto 611122215.413901 (Überlassenes Kostenaufkommen,
Veterinärwesen) in Höhe von 13.000 € sowie Minderaufwendungen beim Produktkonto
363420.533120 im Bereich Kreisjugendamt in Höhe von 178.000 € heranzuziehen.