Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

 

 

1.      § 3 Nr. 4 Abs. 3 des Grundlagenvertrages zwischen der Stadt Passau und dem Landkreis Passau mit dem Caritasverband Passau vom 16.05.1995 in der Fassung der Ergänzungsverträge vom 20.01.2006 und 31.01.2014 wird folgendermaßen geändert:

 

„Der Betrag für die förderfähigen Kosten des sonstigen Personals und die sonstigen tatsächlichen Sachkosten wird von bisher 100.000 € ab dem Jahr 2018 auf 120.000 € jährlich erhöht. Dieser Erhöhungsbetrag wird bis zum 31.12.2022 festgeschrieben.“

 

2.      Dieser Beschluss ergeht unter der Bedingung, dass die Stadt Passau die gleiche Entscheidung trifft.

 

3.      Die Vertragsänderung tritt am 01.01.2018 in Kraft.