Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

 

1.       Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Passau beschließt die Anwendung der

 

„Richtlinien des Landkreises Passau für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII“ (Stand: 26.07.2017) einschließlich der in Nr. 4.2 genannten Anlagen 1 und 2 in der bisherigen Fassung

 

durch das Jugendamt des Landkreises Passau in der anliegenden Fassung.

 

 

2.       Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft