Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises
Passau beschließt die Anwendung der
„Richtlinien des Landkreises Passau für die Vollzeitpflege nach dem SGB
VIII“ (Stand: 26.07.2017) einschließlich der in Nr. 4.2 genannten Anlagen 1 und
2 in der bisherigen Fassung
durch das Jugendamt des Landkreises Passau in der anliegenden Fassung.
2. Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 1.
Januar 2017 in Kraft