Beschluss: Kenntnis genommen

Der Kreisausschuss nimmt die gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung i.V. mit § 41 der Geschäftsordnung von Landrat Franz Meyer getroffene dringliche Anordnung zur Kenntnis:

 

 

Dringliche Anordnung:

 

Die überplanmäßigen Ausgaben beim Produktkonto 414400.012100 i. H. v. 21.713,58 € werden genehmigt.

Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen sind die Minderauszahlungen beim Produktkonto 221120.096100, wie im Sachverhalt dargestellt, in gleicher Höhe heranzuziehen.