Sitzung: 09.05.2017 Kreisausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Der Kreisausschuss
nimmt die gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung i.V. mit § 41 der Geschäftsordnung
von Landrat Franz Meyer getroffene dringliche Anordnung zur Kenntnis:
Dringliche Anordnung:
Die überplanmäßigen Ausgaben beim Produktkonto 414400.012100 i. H. v.
21.713,58 € werden genehmigt.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen sind die
Minderauszahlungen beim Produktkonto 221120.096100, wie im Sachverhalt
dargestellt, in gleicher Höhe heranzuziehen.