Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Landkreis Passau vertritt die Auffassung, dass sich der Wählerwille in der Besetzung der kommunalen Gremien widerspiegeln muss.

 

Aufgrund der seit 2011 geltenden Rechtslage wurde für die Zusammensetzung des aktuellen Kreistages des Landkreises Passau das Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer angewandt. Darüber hinaus hat sich der Kreistag des Landkreises Passau auch in der Geschäftsordnung vom 12. Mai 2014 dafür entschieden, den Kreisausschuss und alle weiteren Ausschüsse nach dem Verfahren Hare-Niemeyer zu besetzen.

 

Sowohl bei der Kreistagswahl als auch bei der Ausschuss-Besetzung hat die Anwendung des Verfahrens Hare-Niemeyer in der Praxis zu keiner Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Gremien geführt.

 

Aus Sicht des Landkreises Passau besteht daher kein Handlungsbedarf zur Änderung des bestehenden Verfahrens.