Sitzung: 20.02.2017 Kreistag
Beschluss: Abstimmungen
Beschluss:
Der Kreistag beschließt vorliegende Haushaltssatzung 2017 mit dem
Ergebnishaushalt 2017 und dem Finanzhaushalt 2017 sowie dem beigefügten
Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten.
Haushaltssatzung
des Landkreises Passau
für das Haushaltsjahr 2017
I.
Aufgrund der Art. 57 ff. der
Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt auf:
1. Im Ergebnishaushalt
dem Gesamtbetrag der Erträge von 174.134.078 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 168.286.894
€
und dem Saldo (Jahresergebnis) von 5.847.184 €
2. Im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen 170.212.931 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen 161.568.517 €
und einem Saldo von 8.644.414 €
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
von 6.423.777 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 17.852.330 €
und einem Saldo von - 11.428.553 €
c) aus der Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
von 2.000.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
von 2.627.300 €
und einem Saldo von - 627.300 €
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts - 3.411.439 €
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 € neu festgesetzt.
Der Saldo des Finanzhaushalts in Höhe von –
3.411.439 € wird durch vorhandene liquide Mittel ausgeglichen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Die Höhe des
durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des
Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2017 auf
73.889.696 € (Umlagesoll) festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage wird in
Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen
bemessen:
Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
festgestellte
Steuerkraftzahlen vom
14.11.2016
der Grundsteuer A
1.991.835 €
der Grundsteuer B
16.530.782 €
der Gewerbesteuer
46.344.235 €
der
Einkommensteuerbeteiligung 60.545.978 €
der
Umsatzsteuerbeteiligung 6.421.136 €
80 % der
Gemeindeschlüsselzuweisung 2016
38.027.405 €
______________________
Summe der Bemessungsgrundlage 169.861.371 €
(3) Nach Art. 18 Abs. 3 des
Finanzausgleichsgesetzes wird der Umlagesatz für die Kreisumlage auf 43,5 v. H.
festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.
Passau,
Landratsamt Passau
Meyer
Landrat
Für: 64 Gegen: 0
Bei der Abstimmung ist
Kreisrat Christian Gödel nicht anwesend.
Kreishaushalt 2017;
hier: Finanzplanung 2016 - 2020
Beschluss:
Gemäß Art. 64 LKrO
i.V.m. § 9 KommHV-Doppik beschließt der Kreistag für die Jahre 2016 – 2020 folgenden
Finanzplan
mit nachstehenden
Abschlusszahlen:
Ergebnishaushalt
Haushaltsjahr
|
Erträge € |
Aufwendungen € |
2016 |
182.940.549 |
178.908.871 |
2017 |
174.134.078 |
168.286.894 |
2018 |
167.689.322 |
162.526.493 |
2019 |
166.398.352 |
161.382.592 |
2020 |
167.084.837 |
163.258.841 |
Finanzhaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen € |
2016 |
178.947.253 |
172.536.113 |
2017 |
170.212.931 |
161.568.517 |
2018 |
163.751.243 |
156.068.886 |
2019 |
162.971.518 |
155.033.121 |
2020 |
163.157.254 |
157.039.373 |
Investitionshaushalt
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen € |
Auszahlungen € |
2016 |
6.445.235 |
16.393.448 |
2017 |
6.423.777 |
17.852.330 |
2018 |
9.333.407 |
19.784.820 |
2019 |
6.809.207 |
15.381.300 |
2020 |
5.656.607 |
11.867.800 |
Finanzierungstätigkeit
Haushaltsjahr
|
Einzahlungen Kreditaufnahmen € |
Auszahlungen Tilgungen € |
2016 |
2.000.000 |
2.466.000 |
2017 |
2.000.000 |
2.627.300 |
2018 |
2.000.000 |
2.536.500 |
2019 |
2.000.000 |
2.216.500 |
2020 |
2.000.000 |
2.216.500 |
Passau,
Landratsamt
Meyer
Landrat
Für: 64 Gegen: 0
Bei der Abstimmung ist
Kreisrat Christian Gödel nicht anwesend.
Haushalt
2017
Vermerk:
Nach Art. 55 LKrO
hat der Landkreis seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass
die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Sparsamer und
wirtschaftlicher Führung der Haushaltswirtschaft kommt dabei Vorrang zu.
Durch interne
Maßnahmen kann der Vollzug dieser Bestimmungen sichergestellt werden bzw. ist
die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze einschl. über- und außerplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen zu
überwachen (§ 26 KommHV-Doppik).
Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Passau ordnet deshalb für das Haushaltsjahr 2017 eine allgemeine
Buchungssperre für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.
Fallen über- und
außerplanmäßige Ausgaben an, sind diese vom zuständigen Landkreisgremium (s. §
21 der Dienstanweisung des Landkreises Passau über das Finanz- und Kassenwesen)
zu beschließen bzw. zu genehmigen.
Passau,
Landratsamt
Meyer
Landrat
Für: 64 Gegen: 0
Bei der Abstimmung ist
Kreisrat Christian Gödel nicht anwesend.
Gegenseitige Deckungsfähigkeit von
Auszahlungen der Kreisstraßenverwaltung im Bereich des Investitionshaushalts und
der Auszahlungen für Beschaffungen aus dem Investitionshaushalt im Bereich der
Kreiseigenen Schulen
Um die Flexibilität
der Tiefbauverwaltung zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren die
Auszahlungen des Investitionshaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Damit entfiel die Vorlage von einzelnen überplanmäßigen Ausgaben an das
zuständige Kreisorgan.
Der Ausschuss für
Verkehr und Tourismus hat in seiner Sitzung am 17.01.2017 der erneuten
gegenseitigen Deckungsfähigkeit in diesem Bereich zugestimmt.
Es wird
vorgeschlagen, für den Bereich der
Kreiseigenen Schulen ebenfalls für die Auszahlungen (Beschaffungen) im
Investitionsbereich die gegenseitige
Deckungsfähigkeit der Produkt-Konten innerhalb des gleichen Produkts zu
erklären. Hier kommt es immer wieder zu entsprechenden Verschiebungen zwischen
Ausstattungsgegenständen, EDV-Hardware und EDV-Software. Da sich die
Mittelbereitstellungen aber in der Regel nur im unteren finanziellen Bereich
bewegen, soll die Deckungsfähigkeit im Bereich der Kreiseigenen Schulen auf
maximal 15.000 € (Anordnung Landrat) beschränkt bleiben. Darüber hinaus
erforderlich werdende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige
Kreisorgan zu genehmigen.
Die Überwachung der
insgesamt einzuhaltenden Ansätze obliegt der Kämmerei.
Beschluss:
Der Kreistag
ermächtigt die Kreisstraßenverwaltung, überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel untereinander zu übertragen.
Ebenfalls
ermächtigt der Kreistag, dass im Bereich der Kreiseigenen Schulen die
Produkt-Konten für die entsprechenden Beschaffungen im Investitionsbereich bis
zu einer Höhe von 15.000 € gegenseitig deckungsfähig sind. Darüber hinaus
gehende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige Kreisorgan zu
genehmigen.
Die angesetzten
Gesamtkosten der Einzelmaßnahmen bzw. des jeweiligen Produkts dürfen nicht überschritten werden
(Überwachung durch Kämmerei).
Für: 64 Gegen: 0
Bei der Abstimmung ist
Kreisrat Christian Gödel nicht anwesend.
Franz Meyer
Landrat
a) Gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Aufwendungen der wirtschaftlichen Einheiten im Bereich
des Ergebnishaushalts
b) Zweckbindungsvermerk
für Aufwendungen der Staatl. Vereinspauschale (Prod-kto. 362500.533142) durch
Erträge Zuschüsse Staatl. Vereinspauschale (Prod-Kto. 362500.414100)
a) Den wirtschaftlichen Einheiten
sind zum Teil mehrere Budgets zugewiesen.
Bei Überschreitung des Budgets
bzw. des Deckungsringes entstehen
überplanmäßige Aufwendungen.
Nach Art. 60 Abs.1 LkrO sind
überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweislich sind und die
Deckung gewährleistet ist. Nach
§ 21 Nr. 3 der Dienstanweisung
über das Finanz- und Kassenwesen ist der Landrat ermächtigt, bei
überplanmäßigen Aufwendungen Deckungsmittel bis zu 15.000 € im Einzelfall in
Anspruch zu nehmen. Ab 15.000 € bis 75.000 € sind die Fachausschüsse oder der
Kreisausschuss und ab
75.000 € ist der Kreistag
zuständig.
Bisher waren in früheren Jahren
etwa 35 – 40 dringliche Anordnungen des Landrats oder Beschlussvorlagen pro
Jahr erforderlich. Diese Zahl entspricht noch immer den Gegebenheiten.
Dieser nicht unerhebliche
Verwaltungsaufwand wird deutlich reduziert,
wenn die Leiter/innen einer Wirtschaftlichen Einheit ermächtigt werden,
im Falle von Haushaltsüberschreitungen, für die innerhalb der WE ein
Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann, direkt die Bereitstellung der
Mittel bei der Kämmerei zu beantragen.
Diese bisher angewandte Praxis hat
sich bewährt.
b) Der Landkreis Passau erhält
jährlich einen Zuschuss zur Auszahlung an die Sportvereine als „Staatl.
Vereinspauschale“ Diese ist in Aufwand und Ertrag in gleicher Höhe bei den im
Betreff genannten Produktkonten eingeplant. Der tatsächlich zugewiesene Betrag
variiert jedoch.
Sofern der zugewiesene Betrag höher als der veranschlagte Betrag ist, wird
vorgeschlagen, einen sogenannten Zweckbindungsvermerk zu verfügen, damit –ohne
förmliches Bereitstellungverfahren- der zugewiesene Betrag an die Vereine zur
Auszahlung kommen kann.
Beschluss:
a)
Der Kreistag überträgt den Wirtschaftlichen
Einheiten die Befugnis, für überplanmäßige Aufwendungen bis zu 75.000 € freie Haushaltsmittel aus den
eigenen Budgets bereitzustellen.
Die Anordnung der Bereitstellung erfolgt durch die Kämmerei.
b)
Sofern beim Ertragskonto für die Staatl.
Vereinspauschale (Prod.-Konto 362500.414100) Mehrerträge anfallen, können diese
für Mehraufwendungen im Rahmen der Auszahlungen der Staatl.
Vereinspauschale (Prod-Konto 362500.533142) in gleicher Höhe herangezogen
werden (Zweckbindung)
Für: 64 Gegen: 0
Bei der Abstimmung ist
Kreisrat Christian Gödel nicht anwesend.