Beschluss: Abstimmungen

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt vorliegende Haushaltssatzung 2017 mit dem Ergebnishaushalt 2017 und dem Finanzhaushalt 2017 sowie dem beigefügten Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten.

 

 

 

Haushaltssatzung

                                                                       

                                                                                             

des Landkreises  Passau für das Haushaltsjahr 2017

 

 

I.

 

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Kreistag folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt auf:

 

1. Im Ergebnishaushalt

 

    dem Gesamtbetrag der Erträge  von                           174.134.078 €

    dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von                168.286.894 €

    und dem Saldo (Jahresergebnis) von                                         5.847.184 €                                   

 

2. Im Finanzhaushalt

                                                                                              

     a) aus laufender Verwaltungstätigkeit                        

         dem Gesamtbetrag der Einzahlungen                                  170.212.931 €

         dem Gesamtbetrag der Auszahlungen                               161.568.517 €

         und einem Saldo von                                                       8.644.414 €

 

      b) aus Investitionstätigkeit mit

          dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                  6.423.777 €              

          dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von        17.852.330 €

          und einem Saldo von                                      -  11.428.553 €

 

       c) aus der Finanzierungstätigkeit  mit

           dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von            2.000.000 €

           dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von           2.627.300 €

           und einem Saldo von                                                          -        627.300 €

  

      d) und dem Saldo des Finanzhaushalts                  -  3.411.439 €

        

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 € neu festgesetzt.

Der  Saldo des Finanzhaushalts in Höhe von – 3.411.439 € wird durch vorhandene liquide Mittel ausgeglichen.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

 

                                                        § 4

 

(1)   Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 73.889.696 € (Umlagesoll) festgesetzt.

 

(2)     Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

        Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte

          Steuerkraftzahlen vom 14.11.2016

          der Grundsteuer A                                                  1.991.835  

          der Grundsteuer B                                                16.530.782  

          der Gewerbesteuer                                               46.344.235  

          der Einkommensteuerbeteiligung                         60.545.978  

          der Umsatzsteuerbeteiligung                                  6.421.136  

          80 % der Gemeindeschlüsselzuweisung 2016     38.027.405  

                                                                                ______________________

          Summe der Bemessungsgrundlage                   169.861.371  

 

 

(3)     Nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes wird der Umlagesatz für die Kreisumlage auf 43,5 v. H. festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.

 

 

Passau,

Landratsamt Passau

 

 

 

Meyer

Landrat

 

 

 

 

Für: 64     Gegen: 0

 

Bei der Abstimmung ist Kreisrat Christian Gödel nicht anwesend.


Kreishaushalt 2017;

hier: Finanzplanung 2016 - 2020

 

 

Beschluss:

 

Gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 9 KommHV-Doppik beschließt der Kreistag für die  Jahre 2016 – 2020   folgenden

Finanzplan

 

mit nachstehenden Abschlusszahlen:

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsjahr

Erträge

Aufwendungen

2016

 

182.940.549

178.908.871

2017

 

174.134.078

168.286.894

 

2018

167.689.322

162.526.493

 

2019

166.398.352

161.382.592

 

2020

167.084.837

163.258.841

 

 

Finanzhaushalt

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Auszahlungen

2016

 

178.947.253

172.536.113

2017

 

170.212.931

161.568.517

2018

163.751.243

156.068.886

 

2019

162.971.518

155.033.121

 

2020

163.157.254

157.039.373

 

 

 

 

 

 

 

Investitionshaushalt

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Auszahlungen

2016

 

6.445.235

16.393.448

 

2017

 

6.423.777

17.852.330

 

2018

 

9.333.407

19.784.820

2019

 

6.809.207

15.381.300

2020

5.656.607

11.867.800

 

 

Finanzierungstätigkeit

Haushaltsjahr

Einzahlungen

Kreditaufnahmen

Auszahlungen

Tilgungen

2016

 

2.000.000

2.466.000

2017

 

2.000.000

2.627.300

2018

 

2.000.000

2.536.500

2019

 

2.000.000

2.216.500

2020

2.000.000

2.216.500

 

 

 

Passau,

Landratsamt

 

 

Meyer

Landrat


 

 

Für: 64     Gegen: 0

 

Bei der Abstimmung ist Kreisrat Christian Gödel nicht anwesend.

 

 


 

Haushalt   2017

 

Vermerk:

 

 

Nach Art. 55 LKrO hat der Landkreis seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Sparsamer und wirtschaftlicher Führung der Haushaltswirtschaft kommt dabei Vorrang zu.

 

Durch interne Maßnahmen kann der Vollzug dieser Bestimmungen sichergestellt werden bzw. ist die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze einschl. über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen  zu überwachen (§ 26 KommHV-Doppik).

 

 

 

 

Beschluss:

 

 

Der Kreistag des Landkreises Passau ordnet deshalb für das Haushaltsjahr 2017 eine allgemeine Buchungssperre für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen an.

 

Fallen über- und außerplanmäßige Ausgaben an, sind diese vom zuständigen Landkreisgremium (s. § 21 der Dienstanweisung des Landkreises Passau über das Finanz- und Kassenwesen) zu beschließen bzw. zu genehmigen.

 

 

 

Passau,

Landratsamt

 

 

 

Meyer

Landrat

 

 

 

Für: 64     Gegen: 0

 

Bei der Abstimmung ist Kreisrat Christian Gödel nicht anwesend.


 

Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Auszahlungen der Kreisstraßenverwaltung im Bereich des Investitionshaushalts und der Auszahlungen für Beschaffungen aus dem Investitionshaushalt im Bereich der Kreiseigenen Schulen

 

 

Um die Flexibilität der Tiefbauverwaltung zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren die Auszahlungen des Investitionshaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Damit entfiel die Vorlage von einzelnen überplanmäßigen Ausgaben an das zuständige Kreisorgan.

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus hat in seiner Sitzung am 17.01.2017 der erneuten gegenseitigen Deckungsfähigkeit in diesem Bereich zugestimmt.

 

Es wird vorgeschlagen,  für den Bereich der Kreiseigenen Schulen ebenfalls für die Auszahlungen (Beschaffungen) im Investitionsbereich  die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Produkt-Konten innerhalb des gleichen Produkts zu erklären. Hier kommt es immer wieder zu entsprechenden Verschiebungen zwischen Ausstattungsgegenständen, EDV-Hardware und EDV-Software. Da sich die Mittelbereitstellungen aber in der Regel nur im unteren finanziellen Bereich bewegen, soll die Deckungsfähigkeit im Bereich der Kreiseigenen Schulen auf maximal 15.000 € (Anordnung Landrat) beschränkt bleiben. Darüber hinaus erforderlich werdende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige Kreisorgan zu genehmigen.

 

Die Überwachung der insgesamt einzuhaltenden Ansätze obliegt der Kämmerei.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigt die Kreisstraßenverwaltung, überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel untereinander zu übertragen.

 

Ebenfalls ermächtigt der Kreistag, dass im Bereich der Kreiseigenen Schulen die Produkt-Konten für die entsprechenden Beschaffungen im Investitionsbereich bis zu einer Höhe von 15.000 € gegenseitig deckungsfähig sind. Darüber hinaus gehende Mittelbereitstellungen sind durch das zuständige Kreisorgan zu genehmigen.

 

Die angesetzten Gesamtkosten der Einzelmaßnahmen bzw. des jeweiligen Produkts  dürfen nicht überschritten werden (Überwachung durch Kämmerei).

 

 

 

 

Für: 64     Gegen: 0

 

Bei der Abstimmung ist Kreisrat Christian Gödel nicht anwesend.

 

 

 

 

Franz Meyer

Landrat

 


a)     Gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen der wirtschaftlichen Einheiten im Bereich des Ergebnishaushalts

b)     Zweckbindungsvermerk für Aufwendungen der Staatl. Vereinspauschale (Prod-kto. 362500.533142) durch Erträge Zuschüsse Staatl. Vereinspauschale (Prod-Kto. 362500.414100) 

 

a) Den wirtschaftlichen Einheiten sind zum Teil mehrere Budgets zugewiesen.

Bei Überschreitung des Budgets bzw. des Deckungsringes entstehen

überplanmäßige Aufwendungen.

 

Nach Art. 60 Abs.1 LkrO sind überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweislich sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach

§ 21 Nr. 3 der Dienstanweisung über das Finanz- und Kassenwesen ist der Landrat ermächtigt, bei überplanmäßigen Aufwendungen Deckungsmittel bis zu 15.000 € im Einzelfall in Anspruch zu nehmen. Ab 15.000 € bis 75.000 € sind die Fachausschüsse oder der Kreisausschuss und ab

75.000 € ist der Kreistag zuständig.

 

Bisher waren in früheren Jahren etwa 35 – 40 dringliche Anordnungen des Landrats oder Beschlussvorlagen pro Jahr erforderlich. Diese Zahl entspricht noch immer den Gegebenheiten.

Dieser nicht unerhebliche Verwaltungsaufwand wird deutlich reduziert,  wenn die Leiter/innen einer Wirtschaftlichen Einheit ermächtigt werden, im Falle von Haushaltsüberschreitungen, für die innerhalb der WE ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden kann, direkt die Bereitstellung der Mittel bei der Kämmerei zu beantragen.

 

Diese bisher angewandte Praxis hat sich bewährt.

b) Der Landkreis Passau erhält jährlich einen Zuschuss zur Auszahlung an die Sportvereine als „Staatl. Vereinspauschale“ Diese ist in Aufwand und Ertrag in gleicher Höhe bei den im Betreff genannten Produktkonten eingeplant. Der tatsächlich zugewiesene Betrag variiert jedoch.
Sofern der zugewiesene Betrag höher als der veranschlagte Betrag ist, wird vorgeschlagen, einen sogenannten Zweckbindungsvermerk zu verfügen, damit –ohne förmliches Bereitstellungverfahren- der zugewiesene Betrag an die Vereine zur Auszahlung kommen kann.

 

 

Beschluss:

 

a)      Der Kreistag überträgt den Wirtschaftlichen Einheiten die Befugnis, für überplanmäßige Aufwendungen  bis zu 75.000 € freie Haushaltsmittel aus den eigenen Budgets bereitzustellen.
Die Anordnung der Bereitstellung erfolgt durch die Kämmerei.

b)     Sofern beim Ertragskonto für die Staatl. Vereinspauschale (Prod.-Konto 362500.414100) Mehrerträge anfallen, können diese für Mehraufwendungen im Rahmen der Auszahlungen der Staatl.
Vereinspauschale (Prod-Konto 362500.533142) in gleicher Höhe herangezogen werden (Zweckbindung)

 

 

 

Für: 64     Gegen: 0

 

Bei der Abstimmung ist Kreisrat Christian Gödel nicht anwesend.