Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Landkreis Passau gewährt dem Caritasverband für den Landkreis Passau e.V. vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Kreistag in Anlehnung an die staatlichen Fördergrundsätze für die Angehörigenarbeit (Fachstelle für pflegende Angehörige einschließlich niedrigschwelliger Betreuungsangebote) im südlichen und nördlichen Landkreis für das Jahr 2017 einen Betrag  von max. 17.000 € (entsprechend des staatlichen Förderbetrages für eine Vollzeitkraft in der Ange-hörigenarbeit im Rahmen des Bayerischen Netzwerk Pflege) in Form eines Defizitausgleichs.

 

Der Förderbetrag des Landkreises Passau darf nicht höher sein als der staatliche Förderbetrag (Landesmittel) für die Angehörigenarbeit der Fachstelle für pflegende Angehörige.

 

Die Förderung kann seitens des Trägers nach Bedarf auf die Bereiche der Fachstelle für pflegende Angehörige sowie die niedrigschwelligen Betreuungsangeboten aufgeteilt werden.

 

Die Förderung wird nur gewährt, soweit vorrangige staatliche und sonstige Fördermittel sowie  Zuschüsse der Pflegekassen in maximal zu erreichender Höhe ausgeschöpft wurden.

 

Die bewilligten Fördermittel des Landkreises Passau werden nach Vorlage des staatlichen Förderbescheides des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ausgereicht.

 

Ein Antrag auf Förderung für die kommenden Jahre ist abweichend von dem in den staatlichen Förderrichtlinien festgelegten Termin bis spätestens 15.11. des laufenden Jahres für das Folgejahr beim Landratsamt Passau einzureichen, um seitens der Verwaltung entsprechende Haushaltsmittel einplanen zu können.