Beschluss: Abstimmungen

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt den konsolidierten Jahresabschluss 2022 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss den konsolidierten Jahresabschluss 2022 zu prüfen (Art. 89 Abs.1 LKrO).

 

 

 

 

Für: 15  Gegen: 0

 

 

 

 

 

 

Zu Beginn des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung weist Landrat Raimund Kneidinger darauf hin, dass Mitglieder des Kreisrats verpflichtet sind, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen. Gegen Mitglieder, die sich diesen Verpflichtungen entziehen, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Die Entscheidung darüber wird vom Kreistag getroffen.

 

Jeder muss sich bewusst sein, welches Bild das Gremium in der Öffentlichkeit darstellt.