Beschluss:
Der Kreistag erlässt die „Satzung über die
Inanspruchnahme der Atemschutzübungsanlage des Landkreises Passau“ vom
03.03.2023 und ermächtigt den Landrat, die Satzung auszufertigen.
Der Satzungsentwurf vom 03.03.2023 ist Bestandteil
des Beschlusses.