Beschluss:
1.
Der
Kreistag des Landkreises Passau stimmt zu, dass § 9 Abs. (2) Satz 1 des
Gesellschaftsvertrages der Kreis-Wohnungsbau GmbH Passau insoweit geändert
wird, als die Aufsichtsratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung künftig
jeweils für die Dauer von 6 Jahren gewählt werden.
2.
Der
Geschäftsführer der Kreis-Wohnungsbau GmbH Passau, Herr Stefan Schmidbauer,
wird ermächtigt, nach § 13 Abs. (2) Satz 2 des Gesellschaftsvertrages den
Landkreis Passau als Gesellschafter der Kreis-Wohnungsbau GmbH Passau in einer
außerordentlichen Gesellschafterversammlung mit der Weisung zu vertreten, dass
§ 9 Abs. (2) Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der Kreis-Wohnungsbau GmbH
Passau insofern geändert werden soll, als die Aufsichtsratsmitglieder von der
Gesellschafterversammlung künftig jeweils für 6 Jahre gewählt werden.