Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 71, Nein: 0

Beschluss:

 

1.    Der Kreistag des Landkreises Passau stimmt zu, dass § 9 Abs. (2) Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der Kreis-Wohnungsbau GmbH Passau insoweit geändert wird, als die Aufsichtsratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung künftig jeweils für die Dauer von 6 Jahren gewählt werden.

 

2.    Der Geschäftsführer der Kreis-Wohnungsbau GmbH Passau, Herr Stefan Schmidbauer, wird ermächtigt, nach § 13 Abs. (2) Satz 2 des Gesellschaftsvertrages den Landkreis Passau als Gesellschafter der Kreis-Wohnungsbau GmbH Passau in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung mit der Weisung zu vertreten, dass § 9 Abs. (2) Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der Kreis-Wohnungsbau GmbH Passau insofern geändert werden soll, als die Aufsichtsratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung künftig jeweils für 6 Jahre gewählt werden.