Sitzung: 12.11.2019 Ausschuss für Verkehr und Tourismus
Beschluss: Abstimmungen
Beschluss:
Unter Zugrundlegung der Antworten
des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 1. Dieser
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Tourismus des Landkreises Passau
basiert auf der Vorgabe des Freistaates Bayern, dass sich durch die
Reaktivierung der Bahnstrecke Freyung-Passau die
Verkehrssituation im Landkreis Passau insgesamt verbessern muss und dass
gegen den Widerstand des Landkreises Passau keine Reaktivierung der SPNV
Strecke Passau-Freyung betrieben wird. 2. Da von
Seiten des Freistaates Bayern die konkreten Auswirkungen des Regelbetriebs
der SPNV- Strecke Freyung-Passau (Ilztalbahn) auf das bestehende ÖPNV-Angebot und
insbesondere die Schülerbeförderung im Landkreis Passau ohne eine
Untersuchung nicht prognostiziert werden, stimmt der Landkreis Passau der
Durchführung der sog. Potenzialanalyse auf Kosten des Freistaates Bayern und
unter enger Einbindung des Landkreises Passau sowie der betroffenen
Landkreisgemeinden zu. Vorgabe dieser Zustimmung ist jedoch, dass die
Einhaltung der nachfolgenden Punkte 3. bis 6. durch das Bayerische
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zugesichert wird. 3. Nach
Vorliegen des Ergebnisses der Potenzialanalyse und der Erkenntnisse zu den
Auswirkungen auf das bestehende ÖPNV-Angebot und insbesondere auf den
Schülerverkehr auf Grundlage der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) und des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes (SchKfrG) im Landkreis Passau erfolgt eine ergebnisoffene
Prüfung, Bewertung und Beschlussfassung durch den Landkreis Passau, ob durch
die Reaktivierung der SPNV Strecke Freyung-Passau (Ilztalbahn) das bestehende ÖPNV-Angebot einschließlich
des Schülerverkehrsangebots im Landkreis Passau tatsächlich wesentlich
verbessert werden kann und die Interessen des Landkreises Passau sowie der
Gemeinden nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Dabei wird ein besonderes
Augenmerk auf den Schülerverkehr und die Schulstruktur gerichtet. Die an der
SPNV Strecke Freyung-Passau (Ilztalbahn)
liegenden Gemeinden im Landkreis Passau sind in den Prüfungs- und
Entscheidungsprozess miteinzubeziehen.
4. Soweit
sich aus der Potentialanalyse aus der Sicht des Landkreises Passau und der
betroffenen Gemeinden eine wesentliche Verbesserung des ÖPNV-Angebotes und
des Schülerverkehres im Landkreis Passau ergeben sollte und entsprechende
Beschlussfassungen des Landkreises Passau und der betroffenen Gemeinden zur
Weiterführung der Reaktivierungsbestrebungen der Bahnstrecke Freyung-Passau vorliegen, wird in einem nächsten Schritt
über die Erstellung eines Infrastrukturgutachtens mit Ermittlung der
Gesamtkosten für die Ertüchtigung der Infrastruktur entschieden. Für die
Finanzierung des Gutachtens erwartet der Landkreis seitens des Freistaates
Bayern eine Kostenbeteiligung in angemessener Höhe als Raum mit besonderem
Handlungsbedarf. 5. Falls
sich der Landkreis Passau und die betroffenen Gemeinden für die Erstellung
eines Infrastrukturgutachtens aussprechen, erfolgt nach Vorliegen des
Infrastrukturgutachtens und nach Feststellung der Gesamtkosten für die
Ertüchtigung der Infrastruktur eine ergebnisoffene Prüfung, Bewertung und
Beschlussfassung durch den Landkreis Passau sowie der betroffenen
Landkreisgemeinden entlang der Strecke zum weiteren Vorgehen. 6.
Voraussetzung für die Einleitung weiterer Reaktivierungsschritte ist, dass
sich der Freistaat Bayern und/oder ein Infrastrukturunternehmen in einer für
den Landkreis Passau und den betroffenen kreisangehörigen Gemeinden
angemessenen Höhe als Raum mit besonderem Handlungsbedarf finanziell an den
Kosten zur Ertüchtigung der Infrastruktur beteiligt. |
Für: 17 Gegen: 0
Landrat Franz Meyer stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus des Landkreises Passau fordert für die Weiterentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum den derzeit geltenden gesetzlichen Vorrang „Bahn vor Bus“ zugunsten der Gleichwertigkeit von „Bus und Bahn“ aufzugeben.
Für: 15 Gegen: 2