Beschluss:
1. Der Landkreis Passau beteiligt sich
finanziell am Projekt „Jugendsozialarbeit an Schulen“ an der Grundschule Fürstenzell.
Grundsätzliche Voraussetzung für die finanzielle Beteiligung des Landkreises
Passau ist eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Projektes. Dies bedeutet
insbesondere die finanzielle Beteiligung des Freistaates Bayern sowie des
Marktes Fürstenzell.
2. Als förderfähig wird eine Fachkraft mit 50%
der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit anerkannt.
3. Der Träger hat nach Nr. 3.7 der
Förderrichtlinie vom 20.11.2012 eine Eigenleistung von 10% der
zuwendungsfähigen Personalkosten zu erbringen.
Der Landkreis Passau gewährt dem Träger einen Zuschuss in Höhe der staatlichen
Förderung. Dieser Zuschussbetrag wird auch vom Markt Fürstenzell
erwartet. Ferner wird vom Markt Fürstenzell erwartet,
dass er sich auch bei den Restkosten zur Hälfte beteiligt; die andere Hälfte
der Restkosten trägt der Landkreis Passau.