Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: -

Beschluss:

 

1.       Der Landkreis Passau beteiligt sich finanziell am Projekt „Jugendsozialarbeit an Schulen“ an der Grundschule Fürstenzell.

Grundsätzliche Voraussetzung für die finanzielle Beteiligung des Landkreises Passau ist eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Projektes. Dies bedeutet insbesondere die finanzielle Beteiligung des Freistaates Bayern sowie des Marktes Fürstenzell.

2.       Als förderfähig wird eine Fachkraft mit 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit anerkannt.

 

3.       Der Träger hat nach Nr. 3.7 der Förderrichtlinie vom 20.11.2012 eine Eigenleistung von 10% der zuwendungsfähigen Personalkosten zu erbringen.
Der Landkreis Passau gewährt dem Träger einen Zuschuss in Höhe der staatlichen Förderung. Dieser Zuschussbetrag wird auch vom Markt Fürstenzell erwartet. Ferner wird vom Markt Fürstenzell erwartet, dass er sich auch bei den Restkosten zur Hälfte beteiligt; die andere Hälfte der Restkosten trägt der Landkreis Passau.