Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag den in der Sitzung vom
11.07.2018 vorgelegten Entwurf des öffentlichen Auftrags (Betrauungsakt) des
Landkreises Passau gegenüber der Landkreis Passau Krankenhaus gGmbH zu
beschließen und den Landrat als gesetzlichen Vertreter in der
Gesellschafterversammlung zu beauftragen, die Verbindlicherklärung
des Betrauungsaktes gegenüber der Landkreis Passau Krankenhaus gGmbH als
gesellschaftsrechtliche Weisung in einer Gesellschafterversammlung
herbeizuführen.
Dieser Betrauungsakt ersetzt den Betrauungsakt vom 28.07.2009 mit den
durch Beschluss des Kreistags vom 19.10.2010 vorgenommenen Ergänzungen und
Modifizierungen.