Beschluss:
Der Kreisausschuss des Landkreises Passau nimmt den Jahresabschluss 2017
zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2017 muss sodann nach Art. 89 Abs.1 LKrO vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft werden. Nach
Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten wird
der Jahresabschluss mit Prüfungsbericht dem Kreistag zur Feststellung und
Entlastung vorgelegt.