Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des
Gesamthaushaltes durch den Kreistag, den veranschlagten Kosten beim
Verwaltungs- und
Investitionshaushalt in den
Bereichen
a) Investitionen (Hochbau, SG 71)
b) Technisches Gebäudemanagement (Bauunterhalt und Außenanlagen, FB
711)
c) Infrastrukturelles/Kaufmännisches Gebäudemanagement
(Gebäudebewirtschaftung, Beschaffung, FB
712/713 )
zuzustimmen.