Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Richtlinien zur Förderung der Pflege von Baudenkmälern im Landkreis Passau in  der Fassung vom 19.11.2008 werden wie folgt abgeändert:

In Ziffer 2.:

Zuschussfähige Objekte sind im Regelfall nur privat genutzte Einzeldenkmäler, die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege in der öffentlichen Liste der Denkmäler in Bayern, Bezirk Niederbayern, Landkreis Passau, aufgeführt werden.

 

Ausnahmen im Einzelfall sind vom Schul- und Kulturausschuss des Landkreises Passau zu beschließen.

 

In Ziffer 5.:

Die Höhe des Zuschusses beträgt im Regelfall 15 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahme. Regelmäßig soll ein Zuschussbetrag in Höhe von 3.000 Euro nicht überschritten werden.

 

Abweichungen können im Einzelfall vom Schul- und Kulturausschuss des Landkreises Passau beschlossen werden.

 

Diese Regelungen treten mit positiver Beschlussfassung des Schul- und Kulturausschusses in Kraft.