Sitzung: 21.11.2017 Ausschuss für Schulen und Kultur
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Beschluss:
Die Richtlinien zur Förderung der Pflege von Baudenkmälern im Landkreis
Passau in der Fassung vom 19.11.2008
werden wie folgt abgeändert:
In Ziffer 2.:
Zuschussfähige Objekte sind im Regelfall nur privat genutzte
Einzeldenkmäler, die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege in der
öffentlichen Liste der Denkmäler in Bayern, Bezirk Niederbayern, Landkreis
Passau, aufgeführt werden.
Ausnahmen im Einzelfall sind vom Schul- und Kulturausschuss des
Landkreises Passau zu beschließen.
In Ziffer 5.:
Die Höhe des Zuschusses beträgt im Regelfall 15 v. H. der
zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahme. Regelmäßig soll ein Zuschussbetrag
in Höhe von 3.000 Euro nicht überschritten werden.
Abweichungen können im Einzelfall vom Schul- und Kulturausschuss des
Landkreises Passau beschlossen werden.
Diese Regelungen treten mit positiver Beschlussfassung des Schul- und
Kulturausschusses in Kraft.