Sitzung: 09.05.2017 Kreisausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Der Kreisausschuss nimmt die gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung
i.V. mit § 41 der Geschäftsordnung von Landrat Franz Meyer getroffene
dringliche Anordnung zur Kenntnis:
Dringliche Anordnung:
Die überplanmäßigen Ausgaben beim Produktkonto 111520.072200 i. H. v.
43.413,89 € werden genehmigt.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen sind die
Minderauszahlungen beim Produktkonto 111560.082221, wie im Sachverhalt
dargestellt, in gleicher Höhe heranzuziehen.