Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung i.V. mit § 41 der Geschäftsordnung von Landrat Franz Meyer getroffene dringliche Anordnung zur Kenntnis:

 

Mit der Planung und Projektierung des Regenrückhaltebeckens, einschließlich der Entwässerungs- und Abwasserleitungen bei der Generalsanierung des Gymnasiums Untergriesbach, ist das Ingenieurbüro Fesl + Bauer in 94051 Hauzenberg, Büchlberger Straße 35 zu beauftragen.

 

Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, den Honorarvertrag mit dem Ingenieurbüro abzuschließen.