Sitzung: 23.03.2017 Ausschuss für Schulen und Kultur
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt die gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung
i.V. mit § 41 der Geschäftsordnung von Landrat Franz Meyer getroffene
dringliche Anordnung zur Kenntnis:
Mit der Planung und Projektierung des Regenrückhaltebeckens, einschließlich der Entwässerungs- und Abwasserleitungen bei der Generalsanierung des Gymnasiums Untergriesbach, ist das Ingenieurbüro Fesl + Bauer in 94051 Hauzenberg, Büchlberger Straße 35 zu beauftragen.
Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, den Honorarvertrag mit dem Ingenieurbüro abzuschließen.